Alarmierung
Unsere Wehr wird je nach gemeldeter Schadenslage durch Funkmeldeempfänger und / oder Sirene alarmiert.
Die häufigste Art der Alarmes ist die sogenannte "Stille Alarmierung", dass bedeutet die Einsatzkräfte bekommen die Infos über den Einsatz über ihren Funkmeldeempfänger mitgeteilt.
Da aber nicht allen Einsatzkräften solch einen Alarmierungsmittel zu Verfügung steht, wird bei größeren Schadensmeldungen zusätzlich über die Sirene alarmiert.
FUNKMELDEEMPFÄNGER
SIRENE AM RATHAUSDACH
Warum auch in der Nacht mit Sondersignal?
"Nachts will ich meine Ruhe - da könnt ihr doch euer Martinshorn ruhig abstellen!"
Fühlen Sie sich auch gestört, wenn Sie nachts durch Sondersignal geweckt werden? Wir können dies zwar verstehen, doch dürfen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge darauf keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, schnell Menschen, Tiere oder hohe Sachwerte zu schützen und zu retten.
Dass einige Einsatzfahrzeuge nachts nur mit Blaulicht fahren ohne Martinhorn, ist ein reines Zugeständnis, das der Fahrer macht und sich damit auf ganz dünnes Eis begibt.
Es ist für keinen Kameraden angenehm wenn nach einen nächtlichen Einsatz Beschwerden über den Gebrauch den Martinshorn an ihn herangetragen werden.
Wenn Sie einmal unsere professionelle Hilfe brauchen, sind Sie sicherlich für einen schnellen Einsatz dankbar.
Und dann wäre es Ihnen auch ziemlich egal, ob jemand anderes vielleicht durch die anrückenden Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst, Polizei oder Feuerwehr geweckt wird..
Einsatz von Martinhorn
Blaulicht und Horn sind keine freiwillige Sache:
Es ist gesetzlich vorgeschrieben ( §35 StvO),wie bereits oben schon angesprochen, dass Sonder- bzw. Wegerechte in Anspruch genommen werden. Hier müssen Blaulichter und Tonsignal vom Anfang bis zum Fahrtende eingeschaltet sein. Denn das Blaulicht allein ist nur eine Warneinrichtung. Die Übertretung der StVO, von der wir während der Einsatzfahrt großenteils befreit sind, sofern keine Personen gefährdet werden, ist nur genehmigt, wenn das Blaulicht UND das Tonsignal eingeschaltet ist.
Die frühzeitige Ankündigung des Fahrzeugs soll jedem die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und so gefährliche Fahrmanöver oder gar Unfälle zu vermeiden. Das gilt im Berufsverkehr ebenso wie nachts, wenn scheinbar keiner unterwegs ist. Denn bedenken Sie, wenn man nur mit Blaulicht fährt wird ein Fussgänger, der die Straße hinter einer Kurve überquert nicht von dem schnell herannähernde Einsatzfahrzeug gewarnt.